Hier finden Sie die Gesetze und Verordnungen, die für Sie wichtig sind:
Sie können beim Kauf von Blindenware 50 Prozent der auf der Rechnung ausgewiesenen ablöseberechtigten Blinden-Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
Vereinigte Blindenwerkstätte Neu-Ulm gemeinnützige GmbH Junkersstr. 15 89231 Neu-Ulm
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