In Übereinstimmung mit der Arbeitsverwaltung und verschiedenen Blindenausbildungszentren
stellen wir Arbeitsplätze zur Verfügung, die ganz individuell auf den jeweiligen Mitarbeiter zugeschnitten sind.
Jeder einzelne Arbeitsplatz ist darauf ausgerichtet, dass der dort tätige Mitarbeiter ihn sich täglich an seine aktuellen Produktionsstücke anpassen und dort bestmöglich und selbstständig arbeiten
kann. Auf diese Weise schaffen wir bestmögliche Produktionsbedingungen.
Jeder Auftrag an uns bedeutet eine direkte Unterstützung der Lebensqualität unserer Mitarbeiter. Jedes einzelne in Auftrag gegebene Produkt wird von der erstklassigen, hochqualitativen Rohware bis
hin zum letzten Schritt von Verpackung und Versand durch unsere Mitarbeiter gefertigt und versichert auf den Weg zu unseren Kunden gebracht.
Ganz bewusst versuchen wir, im Verlauf der Produktionskette jeden Platz mit vom Schicksal benachteiligten Menschen zu besetzen, sodass mittlerweile sogar die Konfektionierung durch unsere
körperlich eingeschränkten Mitarbeiter erfolgen kann.
Das besondere Plus für unsere Kunden ist dabei aber nicht nur die Gewissheit, mit ihrem Auftrag soziales Engagement zu zeigen und zu unterstützen, sondern ebenso sehr die unvergleichliche Qualität
der von uns gelieferten Produkte. Schon bei der Auswahl der Rohstoffe stehen Qualität und fairer Handel für uns an erster Stelle. Aus besten Rohwaren aus aller Welt fertigen wir anschließend
in unseren deutschen Blindenwerkstätten langlebige, robuste Produkte von höchstmöglicher Qualität, mit dem Anspruch, unseren Kunden ein zuverlässiges, stilvolles und ursprüngliches Produkt für
das Leben zu liefern.
Schon diese Qualität macht unsere Produkte einmalig!
Eine von wenigen staatlich anerkannten Blindenwerkstätten
Im Zuge der Festlegung von EU-Richtlinien wurden das Blindenwarenvertriebsgesetz (BliWaG), sowie die Durchführungsverordnung des BliWaG, bestehend seit dem Jahr 1965, durch das zweite
Mittelstandsentlastungsgesetz ersatzlos aufgehoben.
Gleichzeitig erhielten die bestehenden, staatlich anerkannten Blindenwerkstätten durch die Neufassung des § 143 SGB IX einen unbefristeten Bestandsschutz. Dieser unterscheidet die langjährig
bestehenden Blindenwerkstätten von neueren Einrichtungen, für die dieser Bestandsschutz nicht gilt. Diese Regelung bedeutet konkret, dass diese staatl. anerkannten Blindenwerkstätten das bekannte
Verfahren zur Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe anwenden können und dass sie bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bevorzugt zu behandeln sind. Um diesen Umstand zum
größtmöglichen Wohl unserer Mitarbeiter und Kunden zu nutzen, arbeiten wir in enger Kooperation mit den Niederlassungen in Chemnitz, Loccum und Wien. Diese Vernetzung bietet zum einen den Vorteil,
dass weitere Fach- und Fertigungsbereiche in den Produktionsprozess eingebunden werden können und zum anderen wurden auf diese Weise auch in anderen Regionen wertvolle Arbeitsplätze für
benachteiligte, auf verschiedene Weisen eingeschränkte Menschen geschaffen.
Darüber hinaus bieten wir Menschen, die gerne in ihrem Umfeld bleiben möchten, die Möglichkeit, in Heimarbeit tätig zu sein.
Stets seriös und transparent
Zu Ihrer eigenen Sicherheit und im Interesse aller ehrlichen, sozial arbeitenden und engagierten Blindenwerkstätten, möchten wir Sie an dieser Stelle noch kurz darüber informieren, wie Sie sich
sicher sein können, ein erstklassiges, fair und in Deutschland produziertes Produkt zu erhalten, mit dem Sie diese wertvolle Arbeit unterstützen.
Anzeichen unseriöser Anbieter können beispielsweise sein:
• Aussagen wie: "Ich komme vom Blindenverein",
„Ich bin in diesem Gebiet für den Verkauf von Blindenwaren zuständig“
• Waren, die nicht dem Blindenwarenvertriebsgesetz entsprechen
• das Fehlen einer schriftlichen Auftragsbestätigung, die Ihren telefonischen Auftrag nebst der entsprechenden Preise enthält
• eine nicht überprüfbare Kennnummer
• eine nicht überprüfbare Telefonnummer
• Lieferung und Berechnung der angeblichen Blindenware durch Zwischenhändler
• das Fehlen des gesetzlich geschützten Blindenwarenzeichens
Alle staatlich anerkannten Blindenwerkstätten verfügen über eine Anerkennungsurkunde und eine Kennnummer und sind im Verzeichnis der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen zu finden.
Dieses wurde herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg. Auf der Internetseite des Bundesverbandes staatlich anerkannter Blindenwerkstätten e.V., der es sich zur Aufgabe gemacht
hat, die Einhaltung der Richtlinien des Blindenwarenvertriebsgesetzes zu beaufsichtigen, erhalten Sie weitere fundierte Informationen. Sie finden diese unter www.bsab-ev.de.
Gerne beraten auch unsere fachkundigen, langjährigen Mitarbeiter zu diesem Thema, da wir im Interesse der blinden, seh- und körperbehinderten Menschen nicht hinnehmen möchten, dass das Vertrauen
in soziale Einrichtungen von unseriösen Anbietern gemindert wird.
Lästige Haustürgeschäfte sind Schnee von gestern:
Die Zeiten, in der blinde Menschen von Tür zu Tür geschickt wurden, um Ihre eigenen Waren mit dem Mitleid zu verkaufen sind gottseidank vorbei.
Leider gibt es immer noch schwarze Schafe, die sich auf Kosten blinder und behinderter Handwerker bereichern wollen.
Also Vorsicht bei Haustürgeschäften! Lassen Sie sich auf jeden Fall eine Legitimation einer staatlich anerkannten Blindenwerkstätte zeigen.
Wenn Sie sich von einem Außendienstmitarbeiter einen
Warenkatalog geben lassen, können Sie später dann in Ruhe den Katalog durchsehen und bei der jeweiligen Blindenwerkstätte direkt bestellen.
Keine direkten Geschäfte an der Haustür!
Unsere Vertriebsphilosophie ist eine völlig andere:
Wir arbeiten ausschließlich mit sorgfältig ausgewählten Kundenbetreuern, die bundesweit für unsere blinden- und sehbehinderten Handwerker Arbeitsaufträge einholen.
Die freundlichen Kundenbetreuer rufen Sie ausschließlich mit Rufnummernerkennung an, so dass Sie jederzeit die Möglichkeit haben, die Rufnummer zurückzurufen.
Ihr Kundenberater stellt sich persönlich und unsere staatlich anerkannte Blindenwerkstätte vor.
Im nachfolgenden Gespräch werden Ihnen die Produkte und Leistungen unserer blinden- und sehbehinderten Handwerker vorgestellt und angeboten. Ausgleichsabgabepflichtigen
Unternehmen wird angeboten, die zu zahlende Ausgleichsabgabe durch den Kauf unsere Produkte zu vermindern bzw. zu eliminieren.
Auch wenn Sie in diesem Gespräch nichts erwerben möchten, was schade wäre, oder nur einen Katalog anfordern, können Sie das Gespräch jederzeit beenden. Niemand wird es Ihnen übelnehmen.
Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung, in der Sie Ihre übermittelten persönlichen Daten und Ihre Bestellung überprüfen können. Sollten wir nichts Gegenteiliges von Ihnen hören, beginnen unsere blinden- und sehbehinderten Handwerker mit Ihrer Arbeit. Nach Fertigstellung erhalten Sie Ihre Ware im versicherten Paket samt Rechnung. Erst jetzt bezahlen Sie die Rechnung.
Sie, als Verbraucher, haben jetzt sogar noch ein 30tägiges Umtausch- und Rückgaberecht (Sonderanfertigungen wie z.B. bestickte oder bedruckte Artikel sind hiervon selbstverständlich ausgeschlossen).
Blindenware ist Handwerksarbeit, deshalb sind unsere Produkte teurer als die Angebote im Discounter. Teuer bedeutet jedoch nicht bodenlos teuer. In der Regel kostet eine handgefertigte Bürste, ein Pinsel oder ein von blinden Menschen gewebtes Handtuch 3 x so viel wie ein 5er Pack im Discounter. Sollten Ihnen die Waren zu deutlich höheren Preisen angeboten werden, ist Vorsicht geboten.
Sollten Sie nicht, wie beschrieben, von unseren Kundenberatern oder von Kundenberatern anderer Werkstätten behandelt worden sein, scheuen Sie nicht, dieses der Kundenbetreuung in unserer Werkstatt unter der Telefonnummer 0731 / 77640, per Fax unter der Rufnummer 0731 / 76 896 oder per Mail unter Kundenbetreuung@vbw-neu-ulm.de mitzuteilen. Wir werden jeder Beschwerde oder Anregung nachkommen.
Zusammenfassend gilt:
Jedes Blindenerzeugnis trägt das gesetzliche Blindenwarensymbol „Zwei Hände, die zur Sonne greifen“. Ware, die von blinden Menschen hergestellt und vertrieben werden dürfen, sind laut gesetzlicher Definition des Blindenwarenvertriebsgesetzes:
Webwaren, Strickwaren, Bürsten und Besen, Seiler-, Korb- und Pinselwaren sowie handwerkliche Keramik und Lederwaren.
Weisen Sie Waren ohne dieses Zeichen zurück. Ausnahmen bilden gesetzlich zugelassene Zusatzwaren, die anerkannte
Blindenwerkstätten mit den Blindenwaren zusammen vertreiben dürfen. Hierzu gehören in keinem Fall: Toiletten-, Kopierpapier oder Büroartikel. Unsere Zusatzwaren sind gesetzlich anerkannt und werden durch ein“ Z“ in ihrer Rechnung gekennzeichnet.
21.11.12 Yvonne Sieben
30.06.16 Stefanie Wögler