Vereinigte Blindenwerkstätte Neu-Ulm gemeinnützige GmbH Staatlich anerkannte Blindenwerkstatt Nr. II 34/55 lfd. Nr.17
Vereinigte Blindenwerkstätte Neu-Ulm gemeinnützige GmbHStaatlich anerkannte Blindenwerkstatt Nr. II 34/55 lfd. Nr.17

Vereinigte Blindenwerkstätte Neu-Ulm gGmbH

Blindenhandwerk - eine saubere Sache

 

Die gravierend hohe Arbeitslosenquote und damit das Ausschalten des enorm wichtigen Lebensbereiches Arbeit zur Schaffung sozialer Kontakte und der Stärkung des Selbstwertgefühls führen bei einem nicht geringen Teil, vor allem bei den behinderten Menschen, zu Rückzug und Resignation und dem Gefühl der Diskriminierung bzw. des Ausgeschlossen seins vom gesellschaftlichen Leben.

Der behinderte Mensch ist ein Testfall für Menschlichkeit und Verantwortungsbereitschaft. Die blinden und sehbehinderten Handwerker sind wegen ihrer vielfältigen Einschränkungen auf unsere besondere Unterstützung im privaten wie beruflichen Leben angewiesen. Sie beruflich bestmöglich zu integrieren, ist eine ganz besondere gesellschaftliche Aufgabe, wenn wir bedenken, wie wichtig Arbeit und Beruf für diese Menschen sind.

 

Die Vereinigte Blindenwerkstätte Neu-Ulm wurde ursprünglich 1952 von Leonhardt Schmid gegründet und erhielt im Februar 1955 die staatliche Anerkennung. Seine Intention war, Kriegsblinden einen sicheren, geschützten und sinnvollen Arbeitsplatz zu bieten, um Ihnen so zu mehr Selbständigkeit und Selbstvertrauen zu verhelfen. 1972 übergab er den Betrieb an seinen Sohn Günter Schmid, der die Werkstätte vergrößerte und ein neues Betriebsgelände mit Bürogebäude und Lagerhallen erbaute. Als Generationsbetrieb wurde 2008 an seinen Enkel Sascha Schmid übergeben. Im Jahr 2016 wurde die Vereinigte Blindenwerkstätte Neu-Ulm in den Werkstättenverbund Holger Sieben integriert. Sie wird seitdem als gemeinnützige staatlich anerkannte Vereinigte Blindenwerkstätte Neu-Ulm GmbH geführt. Durch den Grundgedanken von Leonhardt Schmid, blinden und sehbehinderten Menschen einen Arbeitsplatz zu bieten, mit dem diese Mitarbeiter Ihr Leben selbständig und ohne staatliche Hilfen bestreiten können, sowie durch Qualität und Engagement zu überzeugen, wird die Blindenwerkstätte erfolgreich in die Zukunft blicken können."

 

Wir bemühen uns, in Übereinstimmung mit der Arbeitsverwaltung und verschiedenen Blindenausbildungszentren geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Dies führt zu höherer Produktion und erfordert verstärkte Absatzbemühungen. Da öffentliche Aufträge auf Grund der Sparmaßnahmen ständig rückläufig sind, sind wir mehr denn je auf Lieferungen an Handel, Industrie und den privaten Bereich angewiesen. Jeder Auftrag von Ihnen bedeutet also eine Hilfe und ein Stück Lebensqualität für unsere blinden Handwerker, die vom Schicksal erheblich benachteiligt wurden.

Produktion und Vertrieb der Blinden- und Zusatzwaren erfolgen in unserer Einrichtung streng nach gesetzlichen Bestimmungen, ein Punkt, auf den wir immer wieder hinweisen, da gerade im Blindenhandwerk leider sehr viele unseriöse Geschäfte gemacht werden, durch die vielleicht auch Ihr Vertrauen in unsere Arbeit schon gemindert wurde.


Unser Land wird geradezu überschwemmt von Vertretern aus allen Bereichen der Wirtschaft. Oft versucht man Sie durch Redensarten, wie „ich komme vom Blindenverein“ oder „ich bin für den Verkauf von Blindenware in diesem Bezirk zuständig“ irrezuführen. Wir gestatten uns daher, Ihnen einige Worte zur Aufklärung an die Hand zu geben:

 

  1. Jede Blindenwerksatt hat eine Anerkennungsurkunde sowie eine Kennnummer erhalten, die bei den Behörden überprüft werden kann.

Dokument der Staatlichen Anerkennung
  1. Staatlich anerkannte Blindenwerkstätten sind im Verzeichnis der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg) aufgeführt.

    http://db1.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS

    Bitte klicken Sie zuerst auf Werkstätten und geben Sie dann den Suchbegriff "blinden" ein.

  2. Wir bitten zur Vermeidung von Missbrauch und zum Schutz vor Übervorteilung und Ausnutzung Ihres sozialen Engagements, um besondere Vorsicht bei telefonisch erbetenen Aufträgen.

  3. Sie können sich schützen, indem Sie sich Anschrift und insbesondere Telefonnummer nennen lassen und im Zweifel Erkundigungen einziehen, ob es sich wirklich um von Blinden hergestellte Waren handelt. Wir sind gerne Ihr Ansprechpartner.

  4. Die von ihnen bestellte Ware muss immer direkt von der Blindenwerkstätte geliefert und berechnet werden. Lieferung und Berechnung durch dritte ist unzulässig. Erhalten Sie Ware von einer anderen Firma als von einer staatlich anerkannten Blindenwerkstätte, handelt es sich nicht um Blindenwaren nach dem Blindenwarenvertriesgesetz.

    E-Mail: Kundenbetreuung@vbw-neu-ulm.de

  5. Das gesetzlich geschützte Blindenwarenzeichen darf nicht fehlen. Jeder Artikel muss damit gekennzeichnet sein.

Mit dem Kauf von Blindenware leisten Sie nicht nur einen Beitrag zur Unterstützung blinder Handwerker, sondern Sie sparen auch die Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz. Arbeitgeber können von der Ausgleichsabgabe weitgehend befreit werden, wenn Sie ihren Bedarf an Bürsten und Besen, Strick- und Webwaren aller Art bei uns decken. Der abzugsfähige Betrag wird auf unserer Rechnung gesondert ausgewiesen. Über eine Bestellung würden wir uns sehr freuen.

Haben Sie noch Fragen, Anregungen oder Sonderwünsche, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir haben immer ein offenes Ohr für Sie.

Hier finden Sie uns

Vereinigte Blindenwerkstätte Neu-Ulm gemeinnützige GmbH
Junkersstr. 15
89231 Neu-Ulm

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

Telefon: 0731 / 77 640

Telefax: 0731 / 76 896

 

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